Fahrtbereich 2

Voraussetzung für den FB 2:

– positiv abgelegte THEORIE-PRÜFUNG (gleicher oder höherer Fahrtenbereich)

– vollendetes 18. Lebensjahr
– 500 Seemeilen in verantwortungsvoller Position (1)
– mindestens 18 Bordtage
– mindestens 3 Nachtfahrten (2)

Der Praxis- und Erfahrungsnachweis gilt ab dem vollendeten 14. Lebensjahr,
die Segelyacht muss eine Mindestlänge von 6m haben.

(1) insbesondere als Schiffsführer, Wachführer, Navigator oder „in allen Funktionen“ (nicht anerkannt werden: Steuermann oder Deckshand, …)

(2) Nachtfahrten dauern mindestens 4 Stunden nach Sonnenuntergang bzw. vor Sonnenaufgang und schließen eine Ansteuerung bzw. ein Auslaufen während dieser 4 Stunden mit ein. Fahrten auf offener See sind als Nachtfahrt anrechenbar, wenn sie von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang gedauert haben. Während der Nachtfahrt ist eine aktive Teilnahme am Bordgeschehen über einen Zeitraum von mindestens 4 Stunden unerlässlich.