Fahrtbereich 4

Fahrtbereich 4

Voraussetzung für FB 4:

– positiv abgelegte THEORIE-PRÜFUNG

– vollendetes 18. Lebensjahr
– mind. 3500 Seemeilen in verantwortungsvoller Position (1)
– mindestens 70 Bordtage, davon 6 Bordtage praktische Erfahrung in einem Gezeitenrevier (2)
– mindestens 15 Nachtfahrten, davon 3 mit einer Nachtsteuerung(3)
– eine nicht unterbrochene Langfahrt (4) über 300 sm zwischen 2 Orten, die mindestens 80 sm Luftlinie voneinander entfernt sind. Dabei müssen mind. 90 sm außerhalb des Fb. 2 liegen.
– eine nicht unterbrochene Langfahrt über 500 sm zwischen 2 Orten, die mindestens 300 sm Luftlinie voneinander entfernt sind. Dabei müssen mind. 100 sm außerhalb des Fb. 3 liegen.

Der Praxis- und Erfahrungsnachweis gilt ab dem vollendeten 14. Lebensjahr,
die Segelyacht muss eine Mindestlänge von 8m haben.

(1) insbesondere als Schiffsführer, Wachführer, Navigator oder „in allen Funktionen“ (nicht anerkannt werden: Steuermann oder Deckshand, …)
(2) als Gezeitenrevier gelten Küstengebiete, in denen der durchschnittliche Tidenhub mindestens 2 Meter beträgt.
(3) Nachtfahrten dauern mindestens 4 Stunden nach Sonnenuntergang bzw. vor Sonnenaufgang und schließen eine Ansteuerung bzw. ein Auslaufen während dieser 4 Stunden mit ein. Fahrten auf offener See sind als Nachtfahrt anrechenbar, wenn sie von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang gedauert haben. Während der Nachtfahrt ist eine aktive Teilnahme am Bordgeschehen über einen Zeitraum von mindestens 4 Stunden unerlässlich.
(4) der Nachweis kann binnen 24 Monaten ab Ablegung der theoretischen Prüfung nachgereicht werden (somit auch NACH der praktischen Prüfung!!)