Fahrtbereich 3

Voraussetzung für den FB 3:

– positiv abgelegte THEORIE-PRÜFUNG (gleicher oder höherer Fahrtenbereich)

– vollendetes 18. Lebensjahr
– mind. 1000 Seemeilen in verantwortungsvoller Position (1)
– mindestens 30 Bordtage
– mindestens 5 Nachtfahrten, davon 3 mit einer Nachtansteuerung (2)
– eine nicht unterbrochene Langfahrt (3) über 300 sm zwischen 2 Orten, die mindestens 80 sm Luftlinie voneinander entfernt sind. Dabei müssen mind. 90 sm außerhalb des Fb. 2 liegen.

!!! NEU ab 01.01.2009 !!!
Sollte der ÖSV BFA Fb. 2 bereits vorliegen, so entfällt die PRAKTISCHE PRÜFUNG!!!

Der Praxis- und Erfahrungsnachweis gilt ab dem vollendeten 14. Lebensjahr,
die Segelyacht muss eine Mindestlänge von 7m haben.

(1) insbesondere als Schiffsführer, Wachführer, Navigator oder „in allen Funktionen“ (nicht anerkannt werden: Steuermann oder Deckshand, …)

(2) Nachtfahrten dauern mindestens 4 Stunden nach Sonnenuntergang bzw. vor Sonnenaufgang und schließen eine Ansteuerung bzw. ein Auslaufen während dieser 4 Stunden mit ein. Fahrten auf offener See sind als Nachtfahrt anrechenbar, wenn sie von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang gedauert haben. Während der Nachtfahrt ist eine aktive Teilnahme am Bordgeschehen über einen Zeitraum von mindestens 4 Stunden unerlässlich.
(3) der Nachweis kann binnen 24 Monaten ab Ablegung der theoretischen Prüfung nachgereicht werden (somit auch NACH der praktischen Prüfung!!)